Urteil: Kein Kaskoschutz bei Volltrunkenheit

Urteil zum Kaskoschutz
Volltrunken am Steuer: Versicherung zahlt nicht

Wer mit deutlich überhöhter Alkoholkonzentration einen Unfall verursacht, riskiert nicht nur Führerschein und Geldstrafe, sondern auch den kompletten Verlust des Kaskoschutzes – wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Unfall mit Alkohol 2025
Foto: AndrewPoplavsky_Aliasandrbarysenka@viaCanva

Porschefahrer verliert Prozess um Kaskoschutz

Wer volltrunken Auto fährt, verliert bei einem Unfall den Kaskoschutz. In einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Fall ging es um einen Porschefahrer, der sei Fahrzeug mit 1,98 Promille gegen eine Wand gesetzt hatte. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Übernahme des Schadens, wogegen der Fahrer klagte und verlor. Dem Mann stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, so nach dem Landgericht auch das Kammergericht.

Gericht: Grobe Fahrlässigkeit entbindet Versicherung

Wer sich in absolut fahruntüchtigen Zustand an das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt, handele grundsätzlich grob fahrlässig, zitiert RA Online aus der Entscheidung. Die Versicherung ist in diesem Fall vollständig von der Leistung befreit. (Az.: 6 U 39/21).

Rechtsfolgen bei Trunkenheitsfahrten

Ab 0,3 Promille

  • Ordnungswidrigkeit oder Straftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich
  • Punkte in Flensburg

Ab 0,5 Promille

  • Ordnungswidrigkeit, auch ohne Auffälligkeiten
  • 500–1.500 € Bußgeld
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1–3 Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)

  • Straftat, auch ohne Unfall
  • Führerscheinentzug mind. 6 Monate
  • Geld- oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte in Flensburg

Ab 1,6 Promille (auch für Radfahrer)

  • Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend

Versicherung

  • Volltrunkenheit gilt als grobe Fahrlässigkeit
  • Kaskoschutz entfällt vollständig
  • Haftpflicht zahlt geschädigten Dritten, kann aber Regress fordern