Porschefahrer verliert Prozess um Kaskoschutz
Wer volltrunken Auto fährt, verliert bei einem Unfall den Kaskoschutz. In einem vor dem Kammergericht Berlin verhandelten Fall ging es um einen Porschefahrer, der sei Fahrzeug mit 1,98 Promille gegen eine Wand gesetzt hatte. Die Kfz-Versicherung verweigerte die Übernahme des Schadens, wogegen der Fahrer klagte und verlor. Dem Mann stehe kein Anspruch auf Versicherungsschutz zu, so nach dem Landgericht auch das Kammergericht.
Gericht: Grobe Fahrlässigkeit entbindet Versicherung
Wer sich in absolut fahruntüchtigen Zustand an das Steuer eines Kraftfahrzeugs setzt, handele grundsätzlich grob fahrlässig, zitiert RA Online aus der Entscheidung. Die Versicherung ist in diesem Fall vollständig von der Leistung befreit. (Az.: 6 U 39/21).
Rechtsfolgen bei Trunkenheitsfahrten
Ab 0,3 Promille
- Ordnungswidrigkeit oder Straftat bei Ausfallerscheinungen oder Unfall
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich
- Punkte in Flensburg
Ab 0,5 Promille
- Ordnungswidrigkeit, auch ohne Auffälligkeiten
- 500–1.500 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1–3 Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)
- Straftat, auch ohne Unfall
- Führerscheinentzug mind. 6 Monate
- Geld- oder Freiheitsstrafe
- 3 Punkte in Flensburg
Ab 1,6 Promille (auch für Radfahrer)
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verpflichtend
Versicherung
- Volltrunkenheit gilt als grobe Fahrlässigkeit
- Kaskoschutz entfällt vollständig
- Haftpflicht zahlt geschädigten Dritten, kann aber Regress fordern