Geldwerte Vorteile 2025 versteuern

Firmenwagen und Sachbezüge von der Firma
So versteuern Sie geldwerte Vorteile richtig

Ob Dienstwagen, Jobrad oder Tankgutschein: Wer geldwerte Vorteile nutzt, muss auf korrekte Versteuerung achten – sonst drohen Nachzahlungen auf den gesamten Betrag und Ärger mit dem Finanzamt.

Geld 2025
Foto: FantasistaGettyImages@viaCanva

Mehr Netto vom Brutto? Nur mit Steuergeschick. Ein Firmenwagen, das Jobrad oder ein steuerfreier Tankgutschein sind beliebte Zusatzleistungen. Doch was als Benefit beginnt, wird schnell zur steuerlichen Stolperfalle, wenn geldwerte Vorteile nicht korrekt behandelt werden.

Was ist eigentlich der geldwerte Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Leistung erhält, die nicht in Barlohn besteht, aber einen wirtschaftlichen Wert hat – etwa ein Dienstwagen zur privaten Nutzung oder ein bezuschusstes Jobticket. Dieser Vorteil ist in der Regel steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Typische Beispiele sind etwa Dienstwagen, Jobtickets, Zuschüsse zu Fitnesskursen oder die private Nutzung von Firmengeräten. Auch Rabatte, Essenszuschüsse oder Leasingmodelle wie das Jobrad fallen darunter.

Unterschiede zwischen geldwertem Vorteil und Sachbezug

Ein Sachbezug ist eine Unterform des geldwerten Vorteils. Dabei handelt es sich um eine Sachleistung mit geldwertem Nutzen, für die es besondere Freigrenzen gibt. Sachbezugswerte sind bis 50 Euro monatlich steuerfrei. Wird diese Grenze überschritten, wird der komplette Wert als geldwerter Vorteil versteuert.

Wie werden geldwerte Vorteile versteuert?

Geldwerte Vorteile werden dem Bruttolohn zugerechnet und individuell versteuert. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber auch pauschal versteuern. Gängige Methoden:

  • Individuelle Versteuerung: Vorteil wird dem Lohn zugerechnet, reguläre Besteuerung
  • Pauschale Versteuerung: Arbeitgeber führt pauschale Lohnsteuer ab

Neben der Steuerpflicht unterliegen viele geldwerte Vorteile auch der Sozialversicherungspflicht – außer es liegt ein „eigenbetriebliches Interesse“ vor, etwa bei Fortbildungen.

Firmenwagen: Neue Regeln für E-Autos

Für die private Nutzung eines Firmenwagens gilt in der Regel die 1-%-Regelung. Hier wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises versteuert. Hinzu kommen 0,03 % pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle.

2025 profitieren Nutzer von E-Autos und Plug-in-Hybriden erneut von Sonderregelungen:

  • Reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Listenpreis: nur 0,25 %-Versteuerung
  • Elektroautos über 100.000 Euro oder Plug-in-Hybride mit CO₂-Ausstoß ≤ 50 g/km und mind. 80 km elektrischer Reichweite: 0,5 %-Regelung

Wer private Fahrten exakt erfassen möchte, kann weiterhin die Fahrtenbuchmethode anwenden.

Weitere geldwerte Vorteile im Überblick

Auch andere Zusatzleistungen bleiben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Dazu zählen Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich, Mitarbeiteraktien bis 2.000 Euro oder Arbeitgeberdarlehen bis 2.600 Euro. Für Rabatte gilt ein jährlicher Freibetrag von 1.080 Euro.

Wichtig ist, dass die Leistungen korrekt dokumentiert und die Freigrenzen eingehalten werden. Andernfalls droht eine vollständige Versteuerung des Vorteils.