Whitepaper EU-Taxonomie und CSRD Worauf es bei Flotten künftig ankommt

grünes auto, nachhaltigkeit, klima, umweltschutz Foto: Elnur@viaCanva

Was für eine Rolle spielen EU-Taxonomie und Nachhaltigkeits-Berichterstattung (CSRD) für die künftige Firmen-Mobilität? Welche Bestimmungen gelten, hat Allane Mobility Consulting in einem Whitepaper zusammengefasst.

Firmenflotten – oder vielmehr die gesamte betriebliche Mobilität, sollen künftig einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Das will die Europäische Union durch das sogenannte EU-Taxonomie-Reporting erreichen.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie legt fest, welche Kriterien eine wirtschaftliche Aktivität erfüllen muss, um als umweltfreundlich oder nachhaltig zu gelten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre betriebliche Mobilität diesen Kriterien entspricht, um als nachhaltig eingestuft zu werden.

Kein Greenwashing bei Fahrzeugen

Die EU-Taxonomie hilft auch dabei, das Risiko von „Greenwashing“ zu verringern. Das bedeutet, dass es für Unternehmen schwieriger wird, Investitionen umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind. Im Fuhrparkmanagement geht es vor allem darum, Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Antrieben zu beschaffen und zu nutzen, um als nachhaltige Investitionen zu gelten. Unternehmen könnten außerdem verpflichtet werden, ihre finanziellen und betrieblichen Risiken im Zusammenhang mit Umweltauswirkungen offenzulegen. Dies gilt auch für die betriebliche Mobilität.

Nachweis, dass betriebliche Mobilität nachhaltig ist

Umweltfreundliche Maßnahmen wie Corporate-Carsharing oder die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs für Mitarbeitende können dazu beitragen, den Betrieb der Flotte und die Mobilität der Mitarbeitenden nachhaltiger zu gestalten. Ein Mobilitätsbudget kann durch seine Flexibilität ebenfalls positive Effekte erzielen. Unternehmen müssen überprüfen, ob ihre Mobilitätsaktivitäten diesen Zielen entsprechen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten.

Whitepaper von Allane Mobility bietet Unterstützung

Um Fuhrparkbetreibern zu helfen, hat die Allane Mobility Group die wichtigsten Punkte der EU-Taxonomie in einem Whitepaper zusammengefasst. Dieses Dokument soll Unternehmen dabei unterstützen, sich für die Zukunft gut aufzustellen. Dabei geht es darum, den eigenen Fuhrpark, das Management des Fuhrparks und die Weiterentwicklung zu einem betrieblichen Mobilitätsmanagement so zu gestalten, dass sie mit den kommenden Regeln übereinstimmen.

Wie hängen CSRD und EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergänzen sich, um einen umfassenden und transparenten Rahmen für nachhaltiges Handeln zu schaffen. Die EU-Taxonomie legt fest, was unter nachhaltigen wirtschaftlichen Aktivitäten zu verstehen ist, und schafft somit ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit. Die CSRD baut darauf auf, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, dieses Verständnis durch umfassende Berichterstattung in die Praxis umzusetzen.

CSRD kurz erklärt

Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen grundlegend verändert. Sie trat im Januar 2023 in Kraft und betrifft etwa 49.000 Unternehmen in der EU, darunter große Unternehmen, kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Drittstaatenunternehmen, die bestimmte Umsatzkriterien erfüllen.

Berichtspflichten von Unternehmen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Berichtspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit. Für das Fuhrparkmanagement bedeutet dies, dass detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeitsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Umwelt bereitgestellt werden müssen. Dies umfasst:

  • Transparenz über den ökologischen Fußabdruck: Unternehmen müssen genaue Daten über die Emissionen und den Energieverbrauch ihrer Fahrzeugflotte erfassen und offenlegen.
  • Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen: Die CSRD fordert Unternehmen auf, ihre Nachhaltigkeitsziele klar zu definieren und die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu dokumentieren.
  • Langfristige Strategie: Unternehmen müssen eine langfristige Strategie entwickeln, die nachhaltige Mobilität und umweltfreundliche Fuhrparklösungen in den Mittelpunkt stellt.

Nachhaltigkeits-Berichterstattung wird extern geprüft

Die Berichtserstattung zur Nachhaltigkeit soll künftig extern geprüft werden, ähnlich wie die Finanzberichterstattung. Die EU-Kommission legt hierfür entsprechende Prüfstandards fest. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Nachhaltigkeitsinformationen in den Lagebericht des Unternehmens integriert werden müssen. Dies unterstreicht die wachsende Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die allmählich den gleichen Stellenwert wie die finanzielle Berichterstattung erhalten soll.

Zusammen ermöglichen die EU-Taxonomie und die CSRD eine klarere, glaubwürdigere und vergleichbarere Darstellung der Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen, was langfristig zu einer höheren Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften führen soll.

Fazit: Die Zukunft des Fuhrparkmanagements

Die EU-Taxonomie und die CSRD stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, bieten jedoch auch Chancen, die betriebliche Mobilität nachhaltiger zu gestalten. Fuhrparkmanager sind gefordert, innovative Lösungen zu entwickeln und umzusetzen, die sowohl den regulatorischen Anforderungen gerecht werden als auch einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten. Mit dem Whitepaper der Allane Mobility Group erhalten Unternehmen wertvolle Einblicke und praktische Hilfestellungen, um diese Ziele erfolgreich zu erreichen.