Statement von VDA-Präsidentin Müller Wichtiger Schritt für Fuhrparkbetreiber

Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA) Foto: VDA

Der VDA nimmt Stellung zur vom Bund beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität. Fuhrparkbetreiber sollten die weiteren steuerlichen Vorteile und die beschleunigte Abschreibung nutzen, um ihre Flotten zukunftssicher zu machen.

„Wir begrüßen die vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung des E-Mobilitätsstandorts. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal, das gerade mit Blick auf den abrupten Wegfall des Umweltbonus Ende des letzten Jahres sowie der aktuell schwächeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen dringend geboten ist. Insbesondere die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die reduzierte Firmenwagenbesteuerung für rein batterieelektrische Fahrzeuge trägt dazu bei, den Hochlauf der E-Mobilität in Deutschland zu beschleunigen“, sagt Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie (VDA).

Lesen Sie auch Porsche Macan 4 0,25-Regel bis zu 95.000 Euro? Neue Förderungen für E-Dienstwagen

Anhebung Bemessungsgrundlage für Firmenwagenbesteuerung

Ein zentrales Element der neuen Maßnahmen ist die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die reduzierte Firmenwagenbesteuerung von 70.000 Euro auf 95.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge. Für Fuhrparkbetreiber bedeutet dies, dass sie nun eine größere Auswahl an Elektrofahrzeugen zu attraktiveren steuerlichen Bedingungen in ihre Flotten aufnehmen können.

Stärkung des Gebrauchtwagenmarkts

Dadurch werde in der Folge auch der Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Pkw gestärkt, erklärt Müller. Firmenwagen, die nach Ablauf der Leasingzeit von in der Regel drei Jahren auf den Markt kommen, werden zu einem günstigeren Preis als Gebrauchtwagen verfügbar sein. „Die vorgesehene Einführung einer beschleunigten Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge für Unternehmen kann für den Hochlauf der Elektromobilität ebenso unterstützend wirken.“

Beschleunigte Abschreibung für Unternehmen

Die Einführung einer beschleunigten Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge für Unternehmen ist ein weiterer wichtiger Schritt. Diese Maßnahme kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Flotten schneller auf Elektromobilität umzustellen und somit einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu leisten.

Schnelle Umsetzung erforderlich

Nun liegt es an Bundestag und Bundesrat, die neuen Maßnahmen zügig im parlamentarischen Verfahren zu beschließen. „Langwierige Verhandlungen, Verzögerungen und eine Verwässerung des Pakets wie beim Wachstumschancengesetz müssen vermieden werden. Auch die Länder müssen sich klar zur Förderung der E-Mobilität bekennen, damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden können“, fordert der VDA.