Recht bei Überhol-Unfall Wer die Schuld trägt

Traktor 2024 Foto: ezp_GettyImages@viaCanva

Ein gesetzter Blinker reicht beim Linksabbiegen nicht aus? Warum man sich unmittelbar vor dem Abbiegen vergewissern muss, um keine Teilschuld bei einem Unfall zu bekommen.

Kommt es zu einem Unfall zwischen einem regelkonform nach links abbiegenden Traktor und einem trotz Verbots überholenden Pkw trägt der Autofahrer nicht die Alleinschuld. Zumindest dann nicht, wenn der Traktorfahrer gegen die doppelte Rückschaupflicht verstoßen hat, so das Oberlandesgericht Zweibrücken (1 U 116/23 vom 24.04.2024).

Überholen trotz Überholverbot

Im konkreten Fall hatte ein Pkw-Fahrer einen Traktor, der den Blinker zum Linksabbiegen gesetzt hatte, trotz Überholverbots überholt. Es kam zu einer Kollision, wodurch der Traktorfahrer nicht unerheblich verletzt wurde. Das Landgericht Zweibrücken hat die Verantwortlichkeit für den Unfall allein beim überholenden Pkw-Fahrer gesehen. Dieser legte Berufung ein.

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Mitschuld aufgrund doppelter Rückschaupflicht

Das Oberlandesgericht sprach dem Traktorfahrer eine Mitschuld von 25 Prozent zu, da er gegen die ihn treffende doppelte Rückschaupflicht verstoßen habe. "Ein Linksabbieger müsse sich vor dem Einordnen und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegen vergewissern, dass das beabsichtigte Abbiegen gefahrlos möglich sei", zitiert das Portal RA-online aus dem Urteil. "Die mehrfachen und nicht unerheblichen Verstöße gegen Regeln des Straßenverkehrsrechts rechtfertige die überwiegende Haftung des Pkw-Fahrers", so die Richter weiter. Eine Alleinhaftung des Pkw-Fahrers verneinen die Richter in diesem Falle, da eine solche nur dann in Betracht kommt, wenn sich Überholen als grob verkehrswidrig und rücksichtslos darstellt. Davon sei für diesen Streitfall nicht auszugehen gewesen.