Neue Testregularien für Reifen Abgefahren – so will es die Verordnung

Michelin 2024 Foto: Michelin

Reifen sollen länger gefahren werden. Das schont die Umwelt und senkt die Kosten. Was die neue Verordnung UN R 117.04 mit sich bringt.

Ein geändertes Genehmigungsverfahren zur Typzulassung von Reifen steht an. Statt ausschließlich Neureifen werden künftig auch Reifen mit abgefahrenem Profil in das Testprozedere aufgenommen. Grund dafür ist die zum 1. Juli in Kraft getretene Verordnung UN R 117.04, die die Leistungsfähigkeit von gefahrenen Reifen (Pkw, Leicht-Lkw und Lkw) regelt und das Testen von gefahrenen Reifen fordert. Ziel ist sichere Nutzung von Reifen bis zur gesetzlich festgelegten Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern und damit das Schonen von Ressourcen.

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Nach einer Michelin-Studie werden in Europa rund die Hälfte aller Pkw-Reifen vor dem Erreichen der Mindestprofiltiefe entsorgt. Mit der neuen Verordnung könnten pro Jahr rund 128 Millionen Altreifen eingespart werden, was auch zu einer Reduzierung von bis zu 6,6 Millionen Tonnen CO₂ führen könnte. Europäische Autofahrer könnten durch die längere Nutzung der Reifen fast 7 Milliarden Euro sparen.