Geldwerter Vorteil Fehlerquelle Bruttolistenpreis

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Die Bewertung des geldwerten Vorteils eines Dienstwagens ist ein zentraler Aspekt der Lohnsteuer. Doch wie lässt sich der Bruttolistenpreis korrekt ermitteln? Mit diesen Richtlinien sind Fuhrparkverantwortliche auf der sicheren Seite.

Wenn der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens nicht anhand der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, muss ein pauschaler Wert angesetzt werden. Dieser berechnet sich aus einem festgelegten Prozentsatz des Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Konkret bedeutet das:

  • Für Privatfahrten wird monatlich 1Prozent des Listenpreises angesetzt.
  • Für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte wird grundsätzlich monatlich 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer berechnet.

Pauschale Wertermittlung des Dienstwagens: Die Grundlagen

Bei der Ermittlung des Bruttolistenpreises bei der Prozentmethode werden häufig Fehler gemacht. Dies ist bei der Lohnsteueraußenprüfung einer der wichtigsten Prüfungspunkte und führt oft zu hohen Nachforderungen. Bruttolistenpreis im Sinne der gesetzlichen Regelung ist – die im Zeitpunkt der Erstzulassung – im Inland maßgebende unverbindliche Preisempfehlung (UPE) des Herstellers zuzüglich Sonderausstattungen und Umsatzsteuer. Dies gilt auch für Gebrauchtwagen und im Falle des Leasings. Dieser Preis ist auf volle 100 Euro abzurunden.

Die Prozentmethode: So berechnen Sie den geldwerten Vorteil richtig

Ausgangspunkt der pauschalen Wertermittlung ist in allen Fällen der Listenpreis und nicht der vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte Kaufpreis. Preisnachlässe jeglicher Art bleiben außer Ansatz und dürfen nicht bei der Ermittlung des Bruttolistenpreises mindernd berücksichtigt werden. Zu den Preisnachlässen gehören auch Sonderzubehöre, für die der Arbeitgeber nichts bezahlt hat. Außerdem dürfen vereinbarte Preisgarantien nicht Grundlage für den Bruttolistenpreis sein, wenn vor der Zulassung noch Preiserhöhungen für den Pkw relevant sind.

Häufige Fehlerquellen bei der Bruttolistenpreisermittlung vermeiden

Keine Zurechnung zum Bruttolistenpreis erfolgt bei Kosten für den nachträglichen Einbau bzw. Freischaltung von Sonderausstattungen, Kosten für das Autotelefon beziehungsweise die Freisprechanlage und bei dem Wert eines weiteren Satzes Reifen einschließlich Felgen. Zulassungs- und Überführungskosten gehören ebenso nicht zum Bruttolistenpreis bei der Prozentmethode. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist erkennbar, dass die Gesamtsumme einer üblichen Fahrzeugrechnung niemals identisch mit dem Bruttolistenpreis im Sinne der gesetzlichen Regelung sein kann.

Wie ist der Bruttolistenpreis zu ermittelt? Gegenüber der Steuerprüfung ist es hilfreich beim Autohändler eine schriftliche Bestätigung als Nachweis anzufordern. Alternativ können auch Automobilkataloge (z.B. vom ADAC) oder auch online zur Verfügung stehende Datenblätter der PKW-Hersteller herangezogen werden. Grundlage kann auch die Lieferantenrechnung im Zeitpunkt der Erstzulassung sein. Allerdings ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen und nach Herausrechnung von nicht zum Bruttolistenpreis gehörender Positionen.

Steuerprüfung: Wie der Bruttolistenpreis geprüft wird

Einige Steuerprüfer berechnen den Bruttolistenpreis über Schwacke oder DAT mittels der Fahrgestellnummer. Diese FIN-Abfragen sind nur bedingt zur korrekten Ermittlung des Bruttolistenpreises und eher zur Wert-/Marktpreisermittlung von Gebrauchtwagen geeignet. Grundsätzlich wird von der Lohnsteueraußenprüfung die Lieferantenrechnung im Zeitpunkt der Erstzulassung als Grundlage für die Ermittlung des Listenpreises akzeptiert.

Fazit: Wann der Bruttolistenpreis in die Abrechnung einfließt

Die Einsteuerung des Bruttolistenpreises in das Abrechnungssystem für die Berechnung des geldwerten Vorteils sollte erst mit den relevanten Werten zum Stand der Erstzulassung erfolgen.

Gerhard Nolle, Dekra Foto: Thomas Küppers
Gerhard Nolle: Experte für Firmenwagenbesteuerung.

Zum Autor Gerhard Nolle

Gerhard Nolle war bis zu seiner Pensionierung als Leiter Gesamtvergütung und Sozialleistungen für Dekra SE in der Hauptverwaltung Stuttgart mit langjähriger Erfahrung konzernverantwortlich für das Reisekostenmanagement, die betriebliche Altersversorgung und das Fuhrparkmanagement.

Als Leiter der Funktionseinheit Fuhrparkmanagement erfolgte die Betreuung von über 1.000 Firmenfahrzeugen und in diesem Zusammenhang war er für lohn- und umsatzsteuerlicher Fragestellungen Hauptansprechpartner bei Jahresabschlüssen, sowie Lohnsteueraußen- und Betriebsprüfungen. Infolge mehrjähriger Erfahrung als Leiter der Gehaltsabrechnung für verschiedene Tochterunternehmen war er auch verantwortlich für die Gehaltssteuerung relevanter Sachverhalte im Fuhrparkmanagement.

Seit vielen Jahren ist Gerhard Nolle als Seminarleiter der Seminarreihe zum "Zertifizierter Fuhrparkmanager DEKRA (m/w/d)" für die DEKRA Akademie GmbH mit dem Thema "Steuerrecht im Fuhrparkmanagement" im Einsatz. Außerdem steht er als Experte für Firmenwagenversteuerung für den Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. zur Verfügung.