Frist bis 1. November So sichern sich Firmen die Förderung

Laden, e-auto, ladestecker Foto: HrecheniukOleksii@viaCanva

Der Bund fördert den Aufbau von Ladepunkten für Elektroflotten – die Frist läuft nur noch bis zum 1. November 2024. Was genau gefördert wird, wie viel Geld es gibt und warum gerade Flottenbetreiber und Handwerker profitieren.

Elektromobilität ist für Flottenbetreiber wieder attraktiver: Unternehmen können noch bis zum 1. November 2024 Fördergelder des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) für die Errichtung von Schnellladeinfrastruktur beantragen. Das Programm zielt darauf ab, den Aufbau von gewerblich genutzten Schnellladepunkten für Elektrofahrzeuge wie E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu unterstützen. Die Fördermaßnahme des BMDV bietet Unternehmen eine einmalige Chance, die Kosten für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur erheblich zu senken.

Fokus auf Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche E-Flotten

Gefördert werden hierbei gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Dies bietet eine ideale Gelegenheit, die Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld auszubauen und so die Elektrifizierung von Flotten voranzutreiben.

Elektrofahrzeuge im gewerblichen Einsatz sind ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Elektrifizierung des Verkehrs, insbesondere bei Flottenfahrzeugen, kann die CO2-Emissionen erheblich senken. Um diese Entwicklung zu unterstützen, wurden für das Jahr 2024 zusätzliche 150 Millionen Euro vom BMDV bereitgestellt.

Förderbedingungen: Bis zu 40 Prozent Kostenübernahme

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der aktuellen Fördermaßnahme. Rund zwei Drittel der bisher bewilligten Anträge kamen von KMU, die bis zu 40 % der förderfähigen Kosten als Anteilsfinanzierung erhalten können. Förderfähig sind Investitionsausgaben für die Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung, wie beispielsweise elektrische Stromspeicher, sowie die Kosten für den Netzanschluss und die Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Die Förderung bietet somit eine breite Basis für Unternehmen, die den Umstieg auf Elektromobilität aktiv unterstützen und in eine nachhaltige Infrastruktur investieren möchten.

Umsetzung und Koordination der Fördermaßnahme

Für die Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ), verantwortlich. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW übernimmt die wissenschaftlich-technische Programmbegleitung und unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung und Umsetzung der Maßnahmen.

Bis jetzt wurden im Rahmen des Förderangebots bereits Anträge für die Errichtung von über 11.000 neuen Schnellladepunkten bewilligt. Diese hohe Anzahl zeigt das große Interesse und die Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte E-Fahrzeuge weiter auszubauen.

Antrag stellen: Frist läuft bis 1. November 2024

Unternehmen, die von der Förderung profitieren möchten, sollten jetzt schnell handeln. Die Frist zur Antragstellung endet am 1. November 2024. Interessierte Unternehmen finden weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung auf der Webseite des Projektträgers Jülich hier. Für eine direkte Antragseinreichung steht der Direktlink zur Antragseinreichung zur Verfügung.

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