Dienstrad Telefonieren beim Radeln

Foto: Dekra

Immer mehr Mitarbeiter nutzen ein Job-Bike. Welche Regeln für Radfahrer gelten – und ob sogar ein Bußgeld bei Nichteinhaltung droht.

Wie beim Autofahren gilt es beim Radfahren gesetzliche Regeln bei der Nutzung von elektronischen Geräten zu beachten. So ist auch auf dem Fahrrad untersagt, ein solches Gerät wie etwa ein Smartphone, während der Fahrt in der Hand zu halten oder zu bedienen – sei es etwa zum Musikhören, Telefonieren oder Navigieren. Schaut man bei Tempo 25 nur zwei Sekunden aufs Smartphone, ist man 14 Meter im Blindflug unterwegs. Wer unbedingt zum Smartphone greifen will, muss anhalten. Bei Verstößen droht Radfahrern ein Bußgeld, darauf macht die Sachverständigenorganisation Dekra aufmerksam.

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Wann ist das Smartphone erlaubt?

Gesetzeskonform ist die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt nur, wenn es in einer Halterung befestigt ist und man zur Bedienung den Blick "nur kurz" vom Verkehrsgeschehen abwenden muss. Die Dekra-Experten raten jedoch etwa vom Telefonieren mit einem Headset ab, da ein Gespräch stark ablenken kann. Außerdem ist die Gefahr groß, dass akustische Signale schlechter wahrgenommen werden und sich Reaktions- und Bremszeiten verlängern. Die Experten empfehlen Radfahrern, immer konzentriert auf das Verkehrsgeschehen zu achten, beide Hände am Lenker zu lassen, auf die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt zu verzichten und immer einen Helm zu tragen.