0,25-Regel bis zu 95.000 Euro? Neue Förderungen für E-Dienstwagen

Porsche Macan 4 Foto: SergioLeon_Porsche@viaCanva

Die Bundesregierung will die Nachfrage nach elektrischen Firmenfahrzeugen mit weiteren Vergünstigungen ankurbeln. Was genau geplant ist.

Bereits jetzt profitieren Mitarbeiter, die einen vollelektrischen Dienstwagen fahren, von Steuervergünstigungen. Dennoch läuft die Nachfrage nach E-Autos schlecht. Der Anteil im relevanten Flottenmarkt sank laut Dataforce auf 12,9 Prozent (1. Quartal 2024). Das könnte sich nun laut Handelsblatt ändern.

Sonderabschreibung und Anhebung des Bruttolistenpreises

Die Bundesregierung will gegensteuern und plant eine Sonderabschreibung für vollelektrische Dienstwagen sowie eine Erhöhung der Grenze des Bruttolistenpreises für die Dienstwagenbesteuerung. Das soll die Anschaffung attraktiver machen. Die Sonderabschreibung für elektrische Dienstwagen soll demnach rückwirkend zum 1. Juli und bis Ende 2028 gelten. Das gab Habeck bei seinem Besuch in Stuttgart anlässlich der Eröffnung des Mercedes-eigenen Batterie-Entwicklungszentrums eCampus bekannt.

Vorteile bei der Dienstwagensteuer

Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Vorteile für Elektroautos bei der Dienstwagenbesteuerung. Die Grenze für den Listenpreis soll von derzeit 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Damit würden Dienstwagenfahrer von Premium-Elektroautos wie der BMW i5, der Porsche Macan, die Mercedes-Modelle EQE SUV vom Vorteil des vergünstigten Steuersatzes von 0,25 Prozent profitieren. Doch nicht nur Modelle mit höherem Grundpreis, sondern auch Fahrzeuge mit teureren Sonderausstattungen kämen in den Genuss. Dies betrifft vor allem deutsche Hersteller wie Mercedes, Audi und BMW, die in diesem Segment viele Fahrzeuge verkaufen.

BMW i5 eDrive40 Touring Foto: BMW
Der Bruttolistenpreis des BMW i5 eDrive40 Touring liegt bei 72.200 Euro.

Höhe der Sonderabschreibung für E-Autos

Bisher sind jedoch keine weiteren Details zur Ausgestaltung der Sonderabschreibung bekannt, in Medienberichten wird von 20 Prozent und mehr gesprochen. Die geplanten Förderungen sind Teil des kürzlich ausgehandelten Haushaltskompromisses der Ampel-Regierung.

Grenze für Bruttolistenpreis steigt

Die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen sieht niedrigere Steuersätze für den geldwerten Vorteil vor, wenn der Dienstwagen auch privat genutzt werden kann. Bei Verbrenner-Dienstwagen wird ein Prozent angesetzt, bei Hybrid-Fahrzeugen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, 0,5 Prozent. Die Schwelle von 70.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge wurde erst im April angehoben, zuvor lag sie bei 60.000 Euro.

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